Carsten Petsch – Ihre Fachkraft für die Sicherheit im Eigenheim, in öffentlichen Einrichtungen sowie in privaten und gewerblichen Einrichtungen.
Sprechen Sie mich an und ich berate Sie gerne weiter.

Für ihre Sicherheit immer das Beste!

Der neue Hekatron CO-Warnmeldern!

Carsten Petsch

Carsten Petsch

Inhaber/Geschäftsführer

Das Land Brandenburg führte die Rauchwarnmelderpflicht im Jahr 2016 für Neubauten und 2021 für Bestandsbauten ein. Dies war der Startschuss für die Firma „Brandschutzservice Petsch“. So machte ich mein Hobby zum Beruf, denn durch meine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, bei der FFW, ist für mich Brandschutz/Brandbekämpfung eine Herzensangelegenheit.

Die notwendigen Zertifizierungen, zur Gründung der Firma, absolvierte ich bei der Firma Hekatron. Im November 2019 legte ich die Prüfung
Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676-1,  Fachrichter für Rauchwarnmelder Hekatron Genius-Familie mit Funkmodulen und  Funkhandtaster sowie Genius Port“ ab.

Mit dem Kurs „Genius Funk-Analyser“ (Fehlersuche der Funkvernetzung) erweiterte ich mein Fachwissen im Dezember 2020.

Für die Instandhaltung von Feuerlöscher sammelte ich, als Praktikant in verschiedenen Firmen, genügend Erfahrungen und konnte im August 2020, im FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs GmbH, die Prüfungen Sachkundiger für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern gem. DIN 14406 Teil 4“ und  „Sachkundiger für Instandhaltung von fahrbaren Feuerlöschern“ in Anlehnung an DIN 14406 Teil 4 mit Erfolg ablegen.

2021 erfolgte die Ausbildung „zur Prüfung befähigter Person zur wiederkehrenden Prüfung von Druckanlagen -Feuerlöscher- gem. BeSichV“ .                                                

Um Ihnen auch weiter eine fachgerechte Beratung anbieten zu können, ist es für mich selbstverständlich, mich immer weiter fortzubilden und weitere Ausbildungen zu absolvieren.

Was Sie benötigen erhalten Sie bei mir. Was Sie nicht benötigen, bekommen Sie von mir nicht!

Öffnungszeiten

Montags 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstags 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwochs 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Samstags 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Rauchmelder

Das Land Brandenburg führte ab dem 01.07.2016 eine Rauchmelderpflicht für neugebaute Gebäude ein. Für Bestandsbauten gilt diese Pflicht seit 01.01.2021 Wohnungen und Wohngebäude in Brandenburg müssen mit Rauchmeldern in allen Aufenthaltsräumen (außer Küchen), Schlafzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, ausgestattet sein. Für die Installation und Wartung ist der Eigentümer zuständig.

 

CO-Melder

Rauchwarn- und Gasmelder (CO Melder) können schwere Schäden an Gebäuden verhindern, aber genauso können sie Leben retten. Hier biete ich die Hekatron Melder an. Die Lieferung und Instandhaltung/Prüfung gehören mit zu meinem Service.  

 

Funkvernetzung

Mit dem funkvernetzten Rauchmelder der Firma Hekatron können Sie jederzeit und überall Feueralarm empfangen.

In größeren oder mehrstöckigen Objekten wird eine flächendeckende Alarmierung durch den Rauchmelder mit dem dazugehörigen Funkmodul gewährleistet. Ein Alarmsignal per Funk, an alle mitvernetzten Funk-Teilnehmer, wird bei ausgelöstem Rauchmelder oder dem Betätigen eines Funkhandtaster, weitergeleitet. Die dazugehörige App, kann jederzeit auf Ihr Handy geladen werden.

Kohlenmonoxid-Melder

Kohlenmonoxid-Melder (CO-Melder):

Der im Volksmund bekannte „schleichende Tod“, bezeichnet den Tod durch eine Kohlenmonoxidvergiftung, an deren Folgen jährlich Menschen versterben. Die Ursache hierfür ist meist eine fehlende Früherkennung des nicht wahrnehmbaren, farb-, geruch- und geschmacklosen Gases. Mit dem CO-Melder werden Sie zuverlässig und rechtzeitig vor Kohlenmonoxid gewarnt.

Der CO-Melder ist nach EN50291:2010 geprüft und muss nach 10 Jahren ausgetauscht werden. In dieser Zeit benötigen Sie keinen Batteriewechsel. (Herstellergarantie).

 

Eingesetzt wird der CO-Melder (lt. Hersteller) bei:

  • Gastherme: Belüftung unzureichend
  • Kaminofen: Abzug blockiert
  • Gasheizung: defekt
  • Heizanlagen: unzureichend gewartet
  • Schornsteine: verstopft oder verlegt
  • Geräte mit Verbrennungsmotoren bei unzureichender Belüftung
  • Gasbetriebene Heizpilze und Heizstrahler in geschlossenen Räumen
  • Gas- oder Kohlegrill auf teilweise geschlossenen Balkonen oder vor Fenstern

Feuerlöscher

Die Hauptmerkmale von guten Feuerlöschern sind Funktionssicherheit und die   Qualität, denn es sind Sicherheitsgeräte die Leben retten und Sachwerte schützen können.

Schulungen

Nur gut geschultes Personal kann bereits im Vorfeld hohe Kosten, unnötige Ausfallzeiten und potenzielle Schäden vermeiden.

Mitarbeiterschulungen zum Thema „Verhalten im Brandfall“ müssen laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A 1, §§ 4 und 22) sowie Arbeitsschutzgesetz § 12 in Betrieben jährlich durchgeführt werden.

Beschilderung

In Unternehmen und in öffentlichen Einrichtungen sind Beschriftungen für Brandschutz gesetzlich vorgeschrieben. Kennzeichnen Sie normgerecht nach ASR A1. 3, DIN EN ISO 7010 und weisen Sie auf Brandschutzeinrichtungen im Betrieb hin.

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Rechtliches:

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